Seit dem 01. Januar 2021 stellen wir Ihnen die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. In der ePA können Sie sämtliche wichtigen Daten hochladen: Befunde, Anwendungen, Laborergebnisse, aber auch Hinweise zu Medikamentenallergien oder Unverträglichkeiten.
Damit können sich die von Ihnen ausgewählten Ärztinnen und Ärzte, Ihre Klinik bis hin zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt schneller über Ihren Gesundheitszustand und Ihre bisherige Behandlungen informieren. Dies vermeidet ungewünschte Doppeluntersuchungen und hilft, gesundheitliche Maßnahmen wie Medikation oder Anwendungen besser aufeinander abzustimmen.
Zukünftig werden auch der Impfausweis, das Zahn-Bonusheft, der Mutterpass und das gelbe U-Heft für Kinder in der ePA vorhanden sein. Sogar Schmerztagebücher oder die Bewegungs- und Schlafwerte aus Fitnesstrackern können Sie später dort digital aufbewahren – sofern Sie das wollen. Denn die Nutzung der ePA ist freiwillig.
Sie als Patientin bzw. Patient bestimmen in Zukunft selbst, wer Dokumente hochladen kann und wie lange auf diese zugegriffen werden darf: Fachärztinnen und Fachärzte zum Beispiel tageweise, die Hausärztin bzw. der Hausarzt oder die Apothekerin bzw. der Apotheker vielleicht länger. Die vergebenen Berechtigungen können Sie dabei jederzeit widerrufen.
Wer möchte, kann die Nutzung der Akte auch pausieren, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzusteigen. Bestenfalls wird die ePA jedoch zu einer lebenslangen Begleiterin, die Patientinnen und Patienten jederzeit und überall einen Einblick in ihre Gesundheitsdaten erlaubt.