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Digitaler Gesundheitswegweiser

Die Digitalisierung wird im Gesundheitswesen immer wichtiger. Für Sie als Versicherte bringt sie viele Vorteile. Durch die digitalen Lösungen eröffnen sich Ihnen neue Möglichkeiten: etwa beim Arztbesuch, bei der Behandlung und im Notfall. Und sie helfen, neue Herausforderungen zu meistern.
 
Ziel der Digitalisierung ist es, alle Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander zu vernetzen – von den Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über Krankenhäuser und Apotheken bis zu den Krankenkassen. Die meisten Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens sind in die Telematik-Infrastruktur eingebettet. Diese Infrastruktur soll alle Akteure des Gesundheitssystems eine sichere Umgebung bieten.

Diese Vernetzung bringt nicht nur Vorteile für die Kommunikation und Verwaltung. Sie hilft auch Ihnen als Patientin und Patient. Denn durch digitale Anwendungen sind die Informationen, die für die Behandlung erforderlich sind, direkter und einfacher für die entsprechenden Beteiligten verfügbar.

Damit Sie sich in dieser Welt zurechtfinden, haben wir für Sie die wichtigsten Inhalte aufbereitet.
 
Weiterführende Links zur Digitalisierung im Gesundheitswesen:

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 01. Januar 2021 stellen wir Ihnen die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. In der ePA können Sie sämtliche wichtigen Daten hochladen: Befunde, Anwendungen, Laborergebnisse, aber auch Hinweise zu Medikamentenallergien oder Unverträglichkeiten.

Damit können sich die von Ihnen ausgewählten Ärztinnen und Ärzte, Ihre Klinik bis hin zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt schneller über Ihren Gesundheitszustand und Ihre bisherige Behandlungen informieren. Dies vermeidet ungewünschte Doppeluntersuchungen und hilft, gesundheitliche Maßnahmen wie Medikation oder Anwendungen besser aufeinander abzustimmen.

Zukünftig werden auch der Impfausweis, das Zahn-Bonusheft, der Mutterpass und das gelbe U-Heft für Kinder in der ePA vorhanden sein. Sogar Schmerztagebücher oder die Bewegungs- und Schlafwerte aus Fitnesstrackern können Sie später dort digital aufbewahren – sofern Sie das wollen. Denn die Nutzung der ePA ist freiwillig.
 
Sie als Patientin bzw. Patient bestimmen in Zukunft selbst, wer Dokumente hochladen kann und wie lange auf diese zugegriffen werden darf: Fachärztinnen und Fachärzte zum Beispiel tageweise, die Hausärztin bzw. der Hausarzt oder die Apothekerin bzw. der Apotheker vielleicht länger. Die vergebenen Berechtigungen können Sie dabei jederzeit widerrufen.
 
Wer möchte, kann die Nutzung der Akte auch pausieren, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzusteigen. Bestenfalls wird die ePA jedoch zu einer lebenslangen Begleiterin, die Patientinnen und Patienten jederzeit und überall einen Einblick in ihre Gesundheitsdaten erlaubt.

Klicken Sie zum Aktivieren des Videos auf den untenstehenden Link. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an YouTube LLC, einem Unternehmen von Google LLC, übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Möchten Sie die ePA aus dem App Store herunterladen oder haben Sie noch Fragen zur ePA?
Hier finden Sie alle weiteren Information, FAQ und Links zur ePA.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Im Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Hier wurde unter anderem geregelt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden. Dieser erste Schritt der Digitalisierung hat im September 2021 begonnen. Ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Arztpraxis digital an die Krankenkasse übermittelt wird, hängt aktuell davon ab, ob sie bereits an die dafür notwendige technische Infrastruktur angebunden ist. Diese Übergangszeit endet am 31. Dezember 2021. Ab 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arztpraxen verpflichtend.

Das TSVG regelt auch die digitale Weiterleitung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber. Es erfolgt dann eine digitale Anfrage des Arbeitgebers, die ebenfalls digital von den Krankenkassen beantwortet wird. Dieses Verfahren startet ab dem 1. Januar 2022; ab dem 1. Juli 2022 ist es dann für alle Arbeitgeber verpflichtend. Sie erhalten von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt dann nur noch eine Bescheinigung für Ihre eigenen Unterlagen. Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, sich bei Ihrem Arbeitgeber umgehend krank zu melden.

Die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, bietet unter anderem folgende Vorteile: 

  • Die eAU wird sicherer und schneller an die Krankenkasse und von dort an den Arbeitgeber übermittelt.
  • Das elektronische Verfahren der eAU reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.
  • Das neue Verfahren sorgt für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen, wenn Sie sich rechtzeitig in Ihrer Arztpraxis untersuchen lassen.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Seit dem 1. Juli 2021 können Ihnen Ärztinnen und Ärzte in einer Einführungsphase in der Fokusregion Berlin/Brandenburg Rezepte direkt digital bereitstellen. Mit dieser Einführung des elektronischen Rezeptes, oder kurz eRP, wird das bisherige Verfahren mit dem gedruckten Formular zum Auslaufmodell.

Dieses eRP wird ausschließlich digital erstellt, wird dann über einen QR-Code entweder digital oder per Ausdruck ausgegeben und kann bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der dazugehörigen App, dem elektronischen Medikationsplan (eMP) oder später auch mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Patientinnen und Patienten damit einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu den Rezeptdaten.

Bitte beachten Sie: Ursprünglich sollte das eRezept ab dem 01. Januar 2022 in ganz Deutschland starten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese bundesweite Einführung kurzfristig verschoben und umterminiert. Gestartet wird nun am 01. September 2022 mit den Arztpraxen Region Westfalen-Lippe. Gleichzeitig stellen auch die Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein auf das eRezept um. Die Einführung des eRezeptes in die weiteren Regionen erfolgt frühestens ab dem 01. Januar 2023. Bis auf weiteres erhalten Sie dort also weiterhin das rosafarbene Rezept in Papierform.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Unter eMP versteht man den elektronischen Medikationsplan oder E-Medikationsplan. Dies bedeutet, dass Informationen zur medikamentösen Behandlung freiwillig auf Ihrer Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Damit informieren Sie Ihre (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Apothekerinnen und Apotheker stets umfassend über Ihre medikamentöse Behandlung - sofern Sie dies wollen. Dies hilft beispielsweise dabei, mögliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden.
 
Zu den Daten des eMP gehören Patientenstammdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum, medikationsrelevanten Daten wie Allergien und andere Unverträglichkeiten oder auch Angaben über die Art der Medikation wie Dosis, Zeitpunkt und Häufigkeit.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene Apps oder Browseranwendungen, die helfen, Anzeichen einer Krankheit zu erkennen und Sie als Patientin oder Patient zu behandeln und zu begleiten. Auch Apps oder Browseranwendungen, die Versicherte mit Behinderung oder Verletzungen digital unterstützen, können als DiGA zugelassen werden.

Die behandelnden Ärztinnen und Ärzten bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können bei Bedarf eine geeignete DiGA verschreiben. Die Kosten tragen wir. Eine DiGA kann auch ohne ärztliche Verordnung von uns genehmigt und gezahlt werden. Hierzu benötigen Sie einen Nachweis der medizinischen Indikation, für die die DiGA bestimmt ist. Da DiGA als Medizinprodukte gelten, werden sie vor der Zulassung durch das BfArM auf ihre Sicherheit und Funktionstauglichkeit geprüft.
 
Bitte beachten Sie: Die Nutzung der Apps oder Browseranwendungen ersetzt keinen Arztbesuch. Sie kann allerdings eine sinnvolle Ergänzung zu diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen sein.

Telemedizinische Anwendungen

Mittels telemedizinischer Anwendungen bietet eine Ärztin oder Arzt den Patientinnen und Patienten trotz räumlicher Trennung mit Hilfe von anwenderfreundlicher Technik verschiedene Maßnahmen zum Beispiel Diagnostik, Konsultation und medizinische Notfalldienste an. Dabei beobachtet und beurteilt die Ärztin oder der Arzt die medizinischen Daten der Patientinnen und Patienten per Telekommunikation - zum Beispiel über das Internet. Patient und Arzt können dabei an unterschiedlichen Orten sein.
 
Telemedizinische Anwendungen finden auch zwischen Ärzten statt. Dies geschieht, um Befunde elektronisch auszutauschen oder eine Zweitmeinung einzuholen. In Zukunft kann Telemedizin vor allem für den ländlichen Raum ein Bestandteil der medizinischen Versorgung werden.

Wir bieten Ihnen als EXTRA bereits telemedizinische Leistung an, schauen Sie doch mal bei unseren Angeboten von InfoMedicus vorbei.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Gesundheitshotline

Bei InfoMedicus, unserer weltweiten Gesundheitshotline beantwortet Ärzte und medizinisch geschultes Fachpersonal Ihre Fragen rund um die Gesundheit - am Telefon, oder per Videoberatung.

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BAHN-BKK App

Ihr Anliegen mit der BAHN-BKK bequem von zu Hause aus erledigen: Unsere App macht's möglich. So können Sie Ihre persönlichen Daten ändern, die AU-Bescheinigung übermitteln oder Anträge hochladen.

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