Betroffenen Versicherten können wir beispielsweise helfen, wenn aufgrund der Unwetterkatastrophe...
- eine laufende Rehabilitationsmaßnahme abgebrochen werden musste
- eine aktuelle ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (z.B. bei Krankengeldbezug) nicht möglich ist.
- eine Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V nicht fortgeführt werden kann
- Hilfsmittel verloren gegangen sind oder zerstört wurden
- die vorgesehene Kinderbetreuung aufgrund Schul- oder Kita-Schließungen nicht möglich ist
- eine fristgerechte Eingliederung des Zahnersatzes nicht möglich ist
- grundsätzlich bestehende Fristen im Zusammenhang mit Leistungsanträgen nicht eingehalten werden können
- Heilmittel nicht in der Physiotherapie-Praxis erbracht werden können.
- die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verloren wurde
- Adressänderungen bekannt gegeben werden sollen
- Pflegebedürftige eine vorübergehende Unterkunft benötigen: In unserer Vital Klinik in Bad-Driburg können wir bis zu acht Personen vorübergehend stationär aufnehmen und versorgen. Anfragen bitte an Jens Schinske: 05253 971-3500
Diese Regelungen gelten für alle Kundinnen und Kunden der BAHN-BKK, die in den betroffenen Hochwassergebieten wohnen oder in diesen Gebieten Dienstleistungen von Leistungserbringen (wie z.B. Ärzten oder Physiotherapeuten) in Anspruch nehmen. Sie gelten – mit Ausnahme von Punkt 2 – vorerst bis 31. August 2021.