Kostenlose Bürgertests - Schnelltests (PoC-Antigen-Test)
In vielen Orten wurden Teststationen eingerichtet, an denen Sie einen kostenlosen Bürgertest durchführen lassen können. Die Tests werden durch geschultes Personal durchgeführt (Nasen- oder Rechenabstrich) und werden vor Ort ausgewertet, sodass das Ergebnis meist nach 15 Minuten vorliegt.
Anspruch auf einen kostenlosen PoC-Antigen-Test haben insbesondere:
- Kontaktpersonen einer nachweislich infizierten Person
- Personen nach Auftreten einer Infektion in einem Unternehmen, in dem sie tätig sind
- Personen, bei denen Einrichtungen dies verlangen, in denen sie untergebracht oder behandelt werden sollen.
PCR-Test
Nach einem positiven PoC-Antigen-Test, einem positiven Pooling-Test oder einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung hat die getestete Person Anspruch auf eine kostenlose bestätigende Testung mittels PCR-Test. PCR-Tests sind besonders sensitiv. Die Auswertung der Proben erfolgt im Labor und kann je nach Auslastung der Labore 24h oder länger dauern.
Wer zahlt die kostenlosen Bürgertests und die kostenlosen PCR-Tests?
Die Kosten für diese Tests werden über die Gesundheitsämter mit den Krankenkassen abgerechnet. Eine Kostenerstattung an Versicherte findet daher nicht statt.
Welche Kosten werden nicht erstattet?
Die Krankenkassen erstatten keine Kosten für private PCR-, Schnell- oder Antikörpertests sowie selbst beschaffte Selbsttests.
Auch wenn ein Impfzentrum bei Genesenen einen Antikörpertest verlangt, um festzustellen, ob lediglich eine Impfdosis erforderlich ist, ist dies keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weiterführende Informationen
Alle Informationen rund um die COVID-19-Tests finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.