Sie zeigen Symptome, die auf eine Corona-Erkrankung deuten? Dann können Sie bei jedem niedergelassenen Arzt oder jeder niedergelassenen Ärztin einen Corona-Test machen lassen. Die Kosten dafür übernehmen wir. Sie benötigen nur Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Wenn Sie keine Symptome zeigen und sich trotzdem testen lassen wollen, dürfen wir die Kosten für den Test grundsätzlich nicht übernehmen. Es gibt dafür eine Ausnahme: wenn die Corona-Warn-App Ihnen empfiehlt, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.
Wenn Sie ins Krankenhaus, eine Reha-Einrichtung oder Pflegeeinrichtung müssen und diese verlangen vor der Aufnahme einen Test, dann muss die Einrichtung den Test stellen oder er muss vom Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Wird ein Test nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet, können die Kosten dafür nicht übernommen bzw. erstattet werden. Das gilt auch für Selbsttests bzw. Bluttests.
Tests zum Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2
Diese Testverfahren sind derzeit noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und werden deshalb nicht von den Krankenkassen gezahlt. Sie werden kontrovers diskutiert, weil derzeit kein gut validiertes Verfahren vorliegt. Möglicherweise werden auch nach einer Infektion nicht genügend Antikörper gebildet, um eine Immunität anzunehmen. Es ist aktuell ebenfalls unklar, wie lange die Immunität anhält.
Testverfahren durch die Gesundheitsämter
Werden Personen getestet, die keine Symptome zeigen, insbesondere Reihen- und Massentests, dann ist dies Aufgabe der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und wird durch die Gesundheitsämter durchgeführt. In der Regel werden in größeren Orten Testzentren aufgebaut. Die Testungen erfolgen unabhängig von der Versicherung.