Apotheken

Hilfsmittelversorgungsvertrag

Die BAHN-BKK hat zum 1. Januar 2012 mit dem Deutschen Apothekenverband e. V. (DAV) einen Hilfsmittelversorgungsvertrag geschlossen.

Mitgliedsapotheken des DAV können hier weitere Informationen einsehen.
Hierfür benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort.

Interessierte Leistungserbringer, die nicht Mitglied beim DAV sind, erhalten Informationen zum Vertrag über das Referat Verträge der BAHN-BKK.

Ihr Ansprechpartner

Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten der Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter.

Vertragsunterlagen