Die BAHN-BKK beabsichtigt, Verträge mit qualifizierten Leistungserbringern über die Erbringung von Leistungen gemäß Nr. 31a des Leistungsverzeichnisses der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-Richtlinie) zu schließen.
Die Bekanntmachung zur Vertragsabsicht ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter folgendem Link 2020/S 251-630373 einsehbar.
Interessierte Leistungserbringer können sich über die in der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle an die BAHN-BKK wenden.