02.03.2023
Sozialwahlen: Zwei Listen eingereicht
Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialversicherungswahlen statt. Dabei werden die Selbstverwaltungsgremien bei den meisten Sozialversicherungsträgern neu gewählt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind dies die "Verwaltungsräte". Der Verwaltungsrat ist vergleichbar mit Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen. Er ist das höchste Organ einer gesetzlichen Krankenkasse. In der BAHN-BKK vertreten 15 Versicherten- und 8 Arbeitgebervertreter die Interessen der Versicherten und der Arbeitgeber.
Beim Wahlausschuss der BAHN-BKK wurden insgesamt zwei Vorschlagslisten – eine für die Gruppe der Versicherten und eine für die Gruppe der Arbeitgeber – rechtzeitig eingereicht und zugelassen. Für die Versichertenseite ist eine Liste mit dem Kennwort "Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft –EVG" eingegangen. Für die Arbeitgeberseite wurde die Liste vom "Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V." eingereicht. Da in den zugelassenen Vorschlagslisten sowohl auf der Versicherten- als auch auf der Arbeitgeberseite nicht mehr Bewerber benannt sind, als Mitglieder zu wählen sind, findet für beide Wählergruppen keine Wahlhandlung statt. Die in den zugelassenen Vorschlagslisten benannten Bewerber gelten mit Ablauf des Wahltages – 31. Mai 2023 – als gewählt.
Die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrats findet voraussichtlich am 11. Oktober 2023 statt. Im Anschluss wird das endgültige Wahlergebnis veröffentlicht.