Die ePA wird ab Januar 2021 bereitgestellt und in zwei weiteren Stufen ausgebaut.
Funktionen ab 2021
Ab dem 1. Januar 2021 können Sie in Ihrer ePA medizinisch relevanten Dokumente, die Sie erhalten haben und sicher ablegen wollen, digital speichern:
- Befunde und ärztliche Berichte
- Bilddaten bestimmter Dateiformate
- Therapiemaßnahmen
- Vorsorgeuntersuchungen
- einen Medikationsplan
- einen Notfalldatensatz
- Arztbriefe
Ihre ePA wird bei der Anlage nicht automatisch vorausgefüllt.
Leistungserbringer, also zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und –therapeuten, Apotheken, Kliniken usw. werden schrittweise an das System angebunden und können dann ebenfalls Dokumente speichern, wenn Sie es wünschen.
So haben Sie alle Ihre Daten auf einen Blick parat. Sie können sie Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern zur Verwendung freigeben.
Funktionen ab Januar 2022:
Ab dem 1. Januar 2022 können noch weitere Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden: der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahnbonusheft und Übersichten über bereits in Anspruch genommene Krankenkassenleistungen.
Darüber hinaus können elektronische Verordnungen in der ePA abgespeichert werden und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen archiviert werden.
Ab 2022 wird es auch möglich sein, für jedes einzelne Dokument Leseberechtigungen zu erteilen: Sie können dann noch einfacher und zielgerichteter entscheiden, welche Daten Sie welchen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen wollen. Denn nicht immer ist es wünschenswert, dass beispielsweise der Pflegedienst auch von den Diagnosen der Hautärztin weiß. Hier sind deshalb individuelle Lösungen möglich.
Auch wird es dann möglich sein, die eigene ePA durch dritte, persönliche Vertretungspersonen führen zu lassen. Das ist beispielsweise für Pflegebedürftige von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.
Zu guter Letzt können ab dem Jahr 2022 alle Daten aus der ePA bei einem Kassenwechsel ganz unkompliziert übernommen werden.
Funktionen ab Januar 2023:
Ab 2023 können weitere Dokumente in Ihrer Akte auf Ihren Wunsch hin gespeichert werden:
- Daten zur pflegerischen Versorgung
- elektronische Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit
- sonstige von behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzten oder anderen Leistungserbringern bereitgestellte Daten, wie etwa Ernährungspläne