Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt seit Januar 2015 14,6 Prozent Ihres Einkommens. Diesen Beitragssatz tragen zur Hälfte Sie, die andere Hälfte, also 7,3 Prozent, übernimmt Ihr Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger.
Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) wird der Zusatzbeitrag wieder paritätisch finanziert, das heißt die Aufteilung ist genau wie beim allgemeinen Beitragssatz. Der Beitragsanteil für Mitglieder beträgt 0,6 Prozent.
Ihren Ehepartner und Ihre Kinder können Sie bei uns unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichern. Ihre Familienmitglieder profitieren also in gleichem Maße wie Sie von allen unseren Leistungen und EXTRAS, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.