Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Kleine Karte - große Vorteile

Die eGK ist der Nachweis, dass Sie bei uns versichert sind. Mit ihr erhalten Sie ärztliche Leistungen.
 
Auf die Karte sind verschiedene Angaben aufgedruckt. Unter anderem Ihre Versichertennummer. Sie ist einmalig, gilt lebenslang und ändert sich auch bei einem Krankenkassenwechsel nicht.
 
Auf der Rückseite der Karte befindet sich die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). Mit ihr erhalten Sie in EU-Staaten und weiteren Ländern ganz unkompliziert ärztliche Leistungen. Mehr Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz im Ausland finden Sie hier.

Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte mit Erläuterungen
Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit Erläuterungen
Die Funktionen der eGK

Die eGK dient als Versicherungsnachweis. Zusätzlich ist der Chip auf der Karte mit technischen Funktionen ausgestattet. Mit diesen Funktionen werden die medizinische Versorgung sowie der Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern (z.B. den Ärztinnen und Ärzten, den Krankenhäusern und Apotheken) verbessert. Die eGK trägt dazu bei, eine bessere Übersicht über den Gesundheitsstatus einer Patientin bzw. eines Patienten zu bekommen, Doppelversorgungen zu vermeiden und liefert im Notfall lebensrettende Informationen.

Online-Abgleich der Versichertenstammdaten

Bereits seit einigen Jahren findet über den Chip auf der Karte ein Online-Abgleich zu den bei uns gespeicherten Versichertenstammdaten statt, wenn ein Leistungserbringer (z.B. Ärztin oder Arzt, Krankenhaus, Apotheke) die Karte einliest.

Auf dem Chip Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sind aktuell folgende Versichertenstammdaten gespeichert:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner)

Notfalldatensatz (NFD)

Auf dem Chip der eGK können Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Notfalldatensatz (NFD) speichern lassen.
 
Notfalldaten sind:

  • chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (z.B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, Organtransplantation),
  • Medikamente (insbesondere Dauermedikation),
  • Allergien und Unverträglichkeiten (insbesondere Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
  • weitere wichtige medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft oder Implantate) und
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärztinnen und Ärzten (z.B. der Hausärztin bzw. dem Hausarzt),
  • Angaben zum Ablageort des Organspendeausweises.

Im Notfall können Berechtigte, zum Beispiel der behandelnde Arzt und das medizinische Fachpersonal, diese Daten auslesen, ohne dass Sie mitwirken müssen. Selbstverständlich ist die Speicherung von Notfalldaten auf der eGK freiwillig.

Wer kann die Notfalldaten auf meiner eGK einsehen?
Der Zweck von Notfalldaten ist es, dass berechtigte Personen im Notfall darauf zugreifen können. Die Notfalldaten sind daher nicht PIN-geschützt. Sie können von (Zahn-)Ärztinnen und -Ärzten und Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern eingesehen werden, sofern diese sich mit einem elektronischen Heilberufsausweis identifizieren.

Was benötige ich, damit ich Notfalldaten auf meiner eGK speichern lassen kann?
Damit Sie Notfalldaten auf Ihrer eGK speichern lassen können, benötigen Sie eine eGK mit NFC-Funktion sowie PIN und PUK für die eGK.
 
Die PIN und PUK für Ihre eGK mit NFC-Funktion erhalten Sie nach einer erfolgreichen Identifizierung. Dazu benötigen Sie neben Ihrer eGK noch Ihren Personalausweis mit eID-Funktion und PIN. Um die Identifizierung durchzuführen, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Alternativ können Sie die PIN und PUK auch in einem unserer ServicePunkte persönlich beantragen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einem unserer ServicePunkte und bringen Sie Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit. Nach erfolgreicher Identifizierung vor Ort beantragen wir gerne für Sie eine PIN, die Ihnen ein paar Tage später zugesendet wird.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Auf dem Chip der eGK können Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin außerdem einen elektronischen Medikationsplan (eMP) speichern lassen. Im eMP können auf Ihrer eGK Informationen zu Ihrer medikamentösen Behandlung hinterlegt werden. Damit informieren Sie Ihre Ärztinnen und Ärzte, Ihre Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ihre Apothekerin bzw. Ihren Apotheker stets umfassend über Ihre medikamentöse Behandlung. Dies hilft beispielsweise dabei mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel zu verhindern. Selbstverständlich ist auch die Nutzung des eMP freiwillig.
 
Wer kann den elektronischen Medikationsplan auf meiner eGK einsehen?
Der Zugriff auf Ihren eMP darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis und Ihrer PIN erfolgen. Das heißt, Sie können diese medizinischen Daten nicht eigenständig einsehen oder ausdrucken.

Um Ihre Daten einsehen zu können, sprechen Sie bitte Ihren Arzt oder Ihre Ärztin an. Damit wird vermieden, dass nicht befugte Personen auf die Daten zugreifen können.

Was benötige ich, um den elektronischen Medikationsplan nutzen zu können?
Um die Funktion des eMP nutzen zu können, benötigen Sie eine eGK mit NFC-Funktion sowie PIN und PUK für die eGK.
 
Die  PIN und PUK für Ihre eGK mit NFC-Funktion erhalten Sie nach einer erfolgreichen Identifizierung. Dazu benötigen Sie neben Ihrer eGK noch Ihren Personalausweis mit eID-Funktion und PIN. Um die Identifizierung durchzuführen, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Alternativ können Sie die PIN und PUK auch in einem unserer ServicePunkte persönlich beantragen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einem unserer ServicePunkte und bringen Sie Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit. Nach erfolgreicher Identifizierung vor Ort beantragen wir gerne für Sie eine PIN, die Ihnen ein paar Tage später zugesendet wird.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit 01. Januar 2021 stellen wir Ihnen die elektronische Patientenakte (ePA) als App zur Verfügung. In der ePA können Sie sämtliche wichtigen Daten hochladen: Befunde, Anwendungen, Laborergebnisse, aber auch Hinweise zu Medikamentenallergien oder Unverträglichkeiten.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur ePA sowie die Download-Links zum Google-Play-Store (Android) und dem App-Store (iOS).

Was benötige ich, um die ePA nutzen zu können?
Auch wenn Sie die ePA nutzen möchten, benötigen Sie eine eGK mit NFC-Funktion sowie PIN und PUK für die eGK.
 
Die  PIN und PUK für Ihre eGK mit NFC-Funktion erhalten Sie nach einer erfolgreichen Identifizierung. Dazu benötigen Sie neben Ihrer eGK noch Ihren Personalausweis mit eID-Funktion und PIN. Um die Identifizierung durchzuführen, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Alternativ können Sie die PIN und PUK auch in einem unserer ServicePunkte persönlich beantragen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einem unserer ServicePunkte und bringen Sie Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit. Nach erfolgreicher Identifizierung vor Ort beantragen wir gerne für Sie eine PIN, die Ihnen ein paar Tage später zugesendet wird.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Seit dem 1. Juli 2021 können Ärztinnen und Ärzte in der Fokusregion Berlin/Brandenburg Rezepte digital bereitstellen. Zum 1. Januar 2022 wird das E-Rezept bundesweit eingeführt. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt dann für verschreibungspflichtige Arzneimittel kein rosafarbenes Papierrezept mehr erhalten, sondern ein E-Rezept.
 
Das E-Rezept vereinfacht die Zusammenarbeit von Ärzten, Apotheken und Krankenkassen und erspart Patientinnen und Patienten Wege und Zeit.

Was benötige ich, um das E-Rezept nutzen zu können?
Damit Sie das E-Rezept vollumfänglich nutzen können, benötigen Sie die E-Rezept App und eine eGK mit NFC-Funktion sowie PIN und PUK für die eGK.
 
Die E-Rezept App können Sie aus dem App Store (Apple), bei Google Play (Android) und der AppGallery (Huawei) kostenfrei herunterladen.

Außerdem benötigen Sie zur Authentifizierung in der E-Rezept App eine eGK mit NFC-Funktion sowie PIN und PUK für die eGK.

Die  PIN und PUK für Ihre eGK mit NFC-Funktion erhalten Sie nach einer erfolgreichen Identifizierung. Dazu benötigen Sie neben Ihrer eGK noch Ihren Personalausweis mit eID-Funktion und PIN. Um die Identifizierung durchzuführen, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Alternativ können Sie die PIN und PUK auch in einem unserer ServicePunkte persönlich beantragen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einem unserer ServicePunkte und bringen Sie Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit. Nach erfolgreicher Identifizierung vor Ort beantragen wir gerne für Sie eine PIN, die Ihnen ein paar Tage später zugesendet wird.

Fragen und Antworten zur Datenspeicherung auf der eGK

Wie sicher sind die auf der eGK gespeicherten Daten?

Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Hoheit über Ihre Daten behalten. Sie entscheiden selbst, welche medizinischen Daten auf der eGK gespeichert werden sollen.

Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit einer Ärztin bzw. einem Arzt die gespeicherten Daten einzusehen, auszudrucken und auch wieder löschen.

Auch der Datenschutz wird in höchstem Maße beachtet. Es ist sichergestellt, dass Ihre medizinischen Daten stets verschlüsselt sind und nicht von unberechtigten Personen eingesehen werden können.
 
Ausführliche Informationen zu den Funktionen der eGK finden Sie auf den Internetseiten der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH).

Wie gelangen die Informationen auf den Chip der eGK?

Ein Arzt oder eine Ärztin überträgt auf Ihren Wunsch – durch die Eingabe Ihrer geheimen PIN – Daten auf die eGK. Er oder sie handelt damit ausschließlich in Ihrem Auftrag. Ohne diesen expliziten Auftrag kann der Arzt bzw. die Ärztin keinerlei Daten auf die Karte übertragen.
 

Kann ich meine Daten auf der eGK einsehen?

Ja, allerdings nur zusammen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten auf der eGK darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis erfolgen. Sie können die gespeicherten Daten also nicht eigenständig offenlegen, da hierfür neben Ihrer geheimen PIN für die Gesundheitskarte auch ein Heilberufsausweis benötigt wird.

Was mache ich, wenn ich meine PIN vergessen habe?

Wenn Sie die PIN Ihrer eGK vergessen oder drei Mal nacheinander falsch eingegeben haben, benötigen Sie den PUK (persönlicher Entsperrschlüssel).

Den PUK erhalten Sie von uns zusammen mit Ihrer PIN.

Mit Eingabe des PUK wird Ihre vorherige PIN zurückgesetzt. Daraufhin können Sie selbst eine neue PIN mit sechs Ziffern festlegen.

Nach zehnmaliger Eingabe des PUK ist der Zugang endgültig gesperrt. Sie können die eGK zwar noch einsetzen, aber Ihre Daten nicht mehr einsehen. Möchten Sie den Zugang erneut herstellen, informieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen umgehend eine neue eGK aus. Wenn Sie die neue Karte erhalten haben, beantragen Sie bitte PIN und PUK für Ihre neue eGK .

Die  PIN und PUK für Ihre eGK mit NFC-Funktion erhalten Sie nach einer erfolgreichen Identifizierung. Dazu benötigen Sie neben Ihrer eGK noch Ihren Personalausweis mit eID-Funktion und PIN. Um die Identifizierung durchzuführen, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Alternativ können Sie die PIN und PUK auch in einem unserer ServicePunkte persönlich beantragen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einem unserer ServicePunkte und bringen Sie Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit. Nach erfolgreicher Identifizierung vor Ort beantragen wir gerne für Sie eine PIN, die Ihnen ein paar Tage später zugesendet wird.

Wie kann ich meine PIN ändern?

Sie können die PIN individuell ganz einfach über die ePA anpassen.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.