Auf dem Chip der eGK können Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Notfalldatensatz (NFD) speichern lassen.
Notfalldaten sind:
- chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (z.B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, Organtransplantation),
- Medikamente (insbesondere Dauermedikation),
- Allergien und Unverträglichkeiten (insbesondere Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
- weitere wichtige medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft oder Implantate) und
- Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärztinnen und Ärzten (z.B. der Hausärztin bzw. dem Hausarzt),
- Angaben zum Ablageort des Organspendeausweises.
Im Notfall können Berechtigte, zum Beispiel der behandelnde Arzt und das medizinische Fachpersonal, diese Daten auslesen, ohne dass Sie mitwirken müssen. Selbstverständlich ist die Speicherung von Notfalldaten auf der eGK freiwillig.
Wer kann die Notfalldaten auf meiner eGK einsehen?
Der Zweck von Notfalldaten ist es, dass berechtigte Personen im Notfall darauf zugreifen können. Die Notfalldaten sind daher nicht PIN-geschützt. Sie können von (Zahn-)Ärztinnen und -Ärzten und Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern eingesehen werden, sofern diese sich mit einem elektronischen Heilberufsausweis identifizieren.