Muss mein Arzt oder meine Ärztin meine ePA dokumentieren?
Damit Ihre ePA auf einem aktuellen Stand bleibt, ist es wichtig, dass Ihre Daten bei Änderungen Ihres Gesundheitszustands oder Ihres Behandlungsverlaufs aktualisiert werden. Dementsprechend muss Ihr Arzt, Ihre Ärztin bzw. Ihr Leistungserbringer (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) Ihre Daten auf Ihren Wunsch hin aktualisieren. Bei Änderungen des Notfalldatensatzes oder des elektronischen Medikationsplans, die federführend auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, ist darauf zu achten, dass auch diese Dokumente in der ePA aktualisiert werden.
Wenn Sie Ihre ePA neu eröffnet haben, ist es sinnvoll, Ihre Gesundheitsinformationen von dem Arzt oder der Ärztin, der oder die Ihre Patientengeschichte am besten kennt, übertragen zu lassen.
Um die Genauigkeit Ihrer ePA sicherzustellen, sollten Sie auch selbst Ihre Gesundheitsunterlagen regelmäßig prüfen und ggf. aktualisieren.
Muss mein Arzt oder meine Ärztin persönlich Daten aktualisieren?
Nein. Ärztinnen und Ärzte sind berechtigt, die administrative Bearbeitung an ihr (Praxis-)Personal zu delegieren. Gleiches gilt auch für Krankenhäuser und Apotheken.
Was mache ich, wenn der Arzt oder die Ärztin sich weigert, Dokumente in meine ePA zu übertragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die für den Arzt oder die Ärztin zuständig ist. Die Kontaktdaten finden Sie unter anderem auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Wer ist für die Daten verantwortlich?
Grundsätzlich verantworten Sie Ihre Akte selbstständig. Sie können selbst Dokumente hochladen und entfernen sowie eigenständig Zugriffsberechtigungen für Arztpraxen erteilen und entziehen. Wenn Sie eine Übertragung von Daten oder Dokumenten in Ihre ePA durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wünschen, dann ist er oder sie dafür auch zuständig.
Kann ein Arzt oder eine Ärztin Dokumente in meiner ePA ändern?
Ihr Arzt, Ihre Ärztin bzw. Ihr Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann keine Informationen innerhalb eines Dokumentes, das Sie hochgeladen haben, ändern. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann jedoch ein Dokument in Absprache mit Ihnen aus der ePA wieder löschen.
Dokumente, die Sie selbst einstellen, werden automatisch als Eigendokumente klassifiziert. So können sie von Dokumenten, die von Ärzten, Ärztinnen oder Leistungserbringern hochgeladen werden, unterschieden werden. Sofern Sie entschieden haben, dass Ihr Arzt, Ihre Ärztin bzw. Ihr Leistungserbringer Ihre selbst eingestellten Dokumente sehen darf, kann er oder sie die Klassifizierung eines Dokumentes ändern. Das geschieht, wenn die medizinische Relevanz des Dokumentes erkannt wurde.
Kann ein Arzt oder eine Ärztin Dokumente aus meiner ePA löschen?
Ja. Nach Rücksprache mit Ihnen kann Ihr behandelnder Arzt, Ihre Ärztin bzw. Ihr Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) ein Dokument aus Ihrer ePA löschen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn ein Dokument nicht mehr aktuell ist und durch eine aktuellere Version ersetzt werden soll.
Kann ich Dokumente aus meiner ePA löschen?
Ja. Sie entscheiden, welche Daten Sie in der ePA speichern und teilen. Sie können jederzeit Dokumente aus Ihrer ePA löschen. Damit Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder Ihr Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) Sie optimal behandeln kann, sollten Sie mit ihm oder ihr konkret besprechen, welche Daten für die Weiterbehandlung relevant sind.