Tests
Es gibt verschiedene Faktoren wie das Alter und die berufliche Tätigkeit der Schwangeren sowie das familiäre Umfeld oder familiäre Vorerkrankungen, die sich auf die gesundheitliche Entwicklung des ungeborenen Kindes auswirken können.
Bestimmte Risiken können durch Tests bereits während der Schwangerschaft erkannt werden. Liegt ein solches Risiko vor, wird die Frauenärztin oder der Frauenarzt zu einem Test raten, den Sie selbst zahlen müssten.
In diesem Fall können Sie das Budget von insgesamt 150 Euro aus „Schwanger Plus“ dafür einsetzen und den entsprechenden Test (mit)finanzieren. Welche das im Einzelnen sind, entnehmen Sie der untenstehenden Liste. Bitte beachten Sie dabei auch die Hinweise bzw. Voraussetzungen.
Arzneimittel
Sie können das Budget von „Schwanger Plus“ auch dafür einsetzen, sich die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure erstatten zu lassen. Lassen Sie sich dafür bitte von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen. Bitte beachten Sie, dass für nicht-apothekenpflichtige Nahrungsergänzungsmittel keine Erstattung im Rahmen des Budgets möglich ist.
Professionelle Zahnreinigung
Bei einer Schwangerschaft kann es durch hormonelle Veränderungen auch zu Veränderungen im Mund führen. Die erhöhte Durchblutung lässt das Zahnfleisch anschwellen und macht es empfindlicher für Entzündungen (Gingivitis). Um dem vorzubeugen, bieten Zahnärzte eine professionelle Zahnreinigung für Schwangere an. Diese verhindert eine Entzündung des Zahnfleisches. Die (Teil-) Kosten dafür können Sie über das Budget "Schwanger Plus" abrechnen.
Kostenerstattung
Um „Schwanger Plus“ in Anspruch zu nehmen, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis Ihrer Schwangerschaft, sofern uns dieser noch nicht vorliegt. Bitte senden Sie uns dafür eine Kopie der Mutterpass-Seite mit dem „Berechneten Entbindungstermin“ zu.
Bei Tests sowie einer professionellen Zahnreinigung schicken Sie uns bitte die ärztliche Rechnung, aus der hervorgeht, was bei Ihnen durchgeführt wurde sowie einen Zahlungsnachweis.
Zusätzlich benötigen wir bei einem Test einen Nachweis der Aussetzung einer besonderen Infektionsgefahr mit dem jeweiligen Erreger (z. B. bei Kontakt mit kleinen Kindern, bei Kontakt mit Tieren oder bei Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr). Bitte teilen Sie uns in Ihrem Antrag auf Bezuschussung mit, ob Sie dem jeweiligen Erreger ausgesetzt sind.
Bei Arzneimitteln reichen Sie uns bitte neben der Quittung der Apotheke das Privatrezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes ein.
Die Kostenerstattung im Rahmen von „Schwanger Plus“ ist je Schwangerschaft auf 150 Euro begrenzt.