Die BAHN-BKK gibt den Abschluss des folgenden Auftrages gemäß § 30 Abs. 1 UVgO bekannt: Vertragsabschluss mit der Athereon GRC GmbH über die „Athereon GRC Plattform“.
Damit wir unsere Kundinnen und Kunden optimal mit Hilfsmitteln versorgen können, schließen wir mit Apotheken, Sanitätshäusern und sonstigen Leistungserbringern Verträge.
Die Abrechnung der Sonstigen Leistungen (u.a. Heilmittel, Hilfsmittel, Hebammen, Funktionstraining, Rehabilitationssport, Ambulantes Rehazentrum, Fahrkosten und Häusliche Krankenpflege) erfolgt über die IQVIA Health System Services GmbH GmbH.
Wir bieten Psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 11 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit Artikel 1 § 22 c.) der Satzung einen Vertrag über die Durchführung einer Psychotherapie an.
Die BAHN-BKK bietet Maßnahmen zur Prävention in betrieblichen Lebenswelten gemäß § 20b SGB V an. Bei der Umsetzung der Maßnahmen arbeiten wir mit externen Fachkräften zusammen.