Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK
Damit wir unsere Kunden optimal mit Hilfsmitteln versorgen können, schließen wir mit Apotheken, Sanitätshäusern und sonstigen Leistungserbringern Verträge.
Allen Leistungserbringern stellen wir hier wichtige Informationen zur Hilfsmittelversorgung und Vertragsunterlagen bereit.
DAV-Hilfsmittelapothekenvertrag
Wir sind zum 1. September 2023 dem neuen DAV-Hilfsmittelapothekenvertrag beigetreten.
Bei Fragen zum DAV-Vertrag wenden Sie sich bitte an die GWQ oder SpektrumK:
hilfsmittel@gwq-serviceplus.de
hilfsmittel@spectrumK.de
Hilfsmitttel-Vertrag, u.a. aufsaugende und ableitende Inkontinenzversorgung
Im neuen DAV-Vertrag sind nicht alle Hilfsmittel-Produkte geregelt. Für diese Hilfsmittel können Sie unserem Hilfsmittel-Vertrag der Sanitätshäuser beitreten.
Die Vorteile des BAHN-BKK-Vertrages:
- Versorgen Sie die Kunden der BAHN-BKK schnell und unbürokratisch!
- Mit dem Vertrag sichern Sie sich eine langfristige, solide und rechtssichere Grundlage.
- Ihr wirtschaftliches Handeln wird belohnt: Es werden feste Preise unabhängig vom Hilfsmittel abgerechnet.
- Der BAHN-BKK-Vertrag ist unbefristet.
- Es gibt Vertragspreise, die unabhängig vom abgegebenen Hilfsmittel abgerechnet werden. So sichern Sie sich durch einen günstigen Einkauf finanzielle Vorteile.
Hier finden Sie weitere Informationen zum "Vertrag über die Versorgung mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln".
Die Vorteile des BAHN-BKK-Vertrages:
- Versorgen Sie die Kunden der BAHN-BKK schnell und unbürokratisch!
- Mit dem Vertrag sichern Sie sich eine langfristige, solide und rechtssichere Grundlage.
- Ihr wirtschaftliches Handeln wird belohnt: Es werden feste Preise unabhängig vom Hilfsmittel abgerechnet.
- Der BAHN-BKK-Vertrag ist unbefristet.
- Es gibt Vertragspreise, die unabhängig vom abgegebenen Hilfsmittel abgerechnet werden. So sichern Sie sich durch einen günstigen Einkauf finanzielle Vorteile.