Förderung von Selbsthilfegruppen

    Menschen sitzen in einer Runde in einer Selbsthilfegruppe

    Die Selbsthilfelandschaft in Deutschland ist bunt und vielfältig – und sie wächst! Schätzungen zufolge hat sich die Anzahl von Selbsthilfegruppen seit den 70er Jahren mehr als verdoppelt. Heutzutage sind etwa 3,5 Millionen Menschen in Deutschland in mehr als 100.000 Selbsthilfegruppen organisiert. Kein Wunder also, dass die Selbsthilfe auch als die „vierte Säule des Gesundheitswesens“ gilt.

    Welche Ziele verfolgen Selbsthilfegruppen?

    Das Ziel ist für alle ähnlich: Über den Erfahrungsaustausch mit anderen erhalten Betroffene und Angehörige Informationen, Rat und Hilfe im Alltag – eine wichtige Unterstützung bei der (gemeinsamen) Bewältigung einer Krankheit, einer Behinderung oder eines psychosozialen Problems. Dabei folgen Selbsthilfegruppen dem sogenannten „Selbsthilfeprinzip“. Das heißt, die Mitglieder der Gruppe bewältigen ihre Probleme selbstständig und ohne professionelle Leitung.  Somit werden Selbsthilfeakteure und Selbsthilfeakteurinnen häufig zu „Experten und Expertinnen in eigener Sache“. 

    Auf diese Weise trägt die Selbsthilfe in Deutschland aktiv dazu bei, die Mündigkeit sowie die Lebensqualität von betroffenen Personen und deren Angehörigen zu verbessern.

    Für Fördergelder auf Landes- oder Bundesebene müssen Sie einen Antrag beim BKK-Dachverband oder beim BKK-Landesverband stellen. Die Ansprechpersonen finden Sie hier.

    Sie können Ihre Unterlagen per E-Mail oder postalisch an uns senden:

    BAHN-BKK

    Post:

    Bitte beachten Sie: Fristen und Nachweise

    Frist: Die Anträge für das jeweilige Jahr müssen immer bis zum 31. März bei uns eingehen.  

    Falls Sie Anträge nach dem 31. März einreichen werden, senden Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihrem Vorhaben und der Höhe der Fördersumme und wir überprüfen, ob noch Fördergelder zur Verfügung stehen.

    Nachweise: Bitte reichen Sie alle Nachweise bis Ende Februar des Folgejahres bei uns ein. Nutzen Sie dafür dieses Formular:

    Welche weiteren Fördermöglichkeiten bieten gesetzliche Krankenkassen für Selbsthilfegruppen?

    Neben der Projektförderung gibt es die Pauschalförderung. 

    Bei der Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen Fördermittel für Ausgaben beantragen, die den Routinebetrieb der Gruppe betreffen, also z. B. kontinuierliche Kosten für Raummiete, Büromaterial, Telefon- und Stromkosten oder regelmäßige Fahrtkosten.

    Für eine Pauschalförderung ist der BKK-Dachverband verantwortlich. Dafür müssen Sie einen Antrag beim BKK-Dachverband stellen. Alle Informationen finden Sie hier auf der Website des BKK-Dachverband

    Kontaktpersonen für Fördergelder auf Landes- oder Bundesebene?

    Bundesebene:

    BKK Dachverband e.V.
    Frau Dr. Dagmar Siewerts
    Mauerstraße 85
    10117 Berlin
    Telefon: 030 2700 406-505
    E-Mail: dagmar.siewerts(at)bkk-dv.de

     

    Landesebene:

    Zuständig für Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: 
    BKK-Landesverband NORDWEST
    Frau Kim Ebert
    Süderstraße 24
    20097 Hamburg
    Telefon: 040 251505-230
    E-Mail: kim.ebert(at)bkk-nordwest.de
         
    Zuständig für Bayern
    BKK Landesverband Bayern
    Herrn Robert Wolf
    Züricher Straße 25
    81476 München
    Telefon: 089 74579-170
    E-Mail: wolf(at)bkk-lv-bayern.de
         
    Zuständig für Brandenburg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
    BKK Landesverband Mitte
    Herrn Armin Vogel
    Ernst-Reuter-Platz 3-5
    10587 Berlin
    Telefon: 030 383907-12
    E-Mail: armin.vogel(at)bkkmitte.de

    Zuständig für Baden-Württemberg und Hessen
    BKK Landesverband Süd
    Frau Vera Eifert
    Stresemannallee 20
    60596 Frankfurt
    Telefon: 07154 1316-305
    E-Mail: v.eifert(at)bkk-sued.de

    0800 327 7587

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