Wir zahlen die Behandlung durch die Kurärztin bzw. den Kurarzt und 90 Prozent der Kosten für die erforderlichen Kurmittelanwendungen. Sie zahlen lediglich Ihren gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro pro Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen. Wenn Sie von der Entrichtung der Zuzahlung befreit sind, legen Sie vor Ort bitte Ihren Befreiungsausweis vor.
Als EXTRA-Leistung zahlen wir Ihnen zusätzlich für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe einen Zuschuss von 16 Euro pro Tag für maximal 21 Tage. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Tag. Sollten Ihre Ausgaben unterhalb dieser Summen liegen, erstatten wir nur die tatsächlichen Kosten.
Damit wir Ihnen den Zuschuss auszahlen können, senden Sie uns nach der Kur bitte den ausgefüllten Kurkosten-Abrechnungs-Scheck, den Sie von uns mit Ihren Kurunterlagen erhalten, sowie die quittierten Rechnungen über Ihre sonstigen Kosten zu. Sobald wir den Kurzarztbericht erhalten haben, überweisen wir Ihnen den Zuschuss.