Einen Großteil Ihrer Gesundheitskosten tragen wir. Es gibt jedoch Leistungen, bei denen Sie eine Zuzahlung leisten müssen - jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze. Diese Zuzahlungsgrenze errechnet sich aus den jährlichen Bruttoeinnahmen des gesamten Familienhaushalts. Dazu zählen die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlicher Ehe) sowie deren berücksichtigungsfähige Kinder (einschließlich Enkel-, Stief- und Pflegekinder). Für Kinder und Ehegatten gibt es Freibeträge.
Es gilt folgende Regel:
- 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen sind als Beteiligung zumutbar.
- Für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1%.