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Zuzahlungsrechner

Ihr maximaler Jahresbetrag

Einen Großteil Ihrer Gesundheitskosten tragen wir. Es gibt jedoch Leistungen, bei denen Sie eine Zuzahlung leisten müssen - jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze. Diese Zuzahlungsgrenze errechnet sich aus den jährlichen Bruttoeinnahmen des gesamten Familienhaushalts. Dazu zählen die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlicher Ehe) sowie deren berücksichtigungsfähige Kinder (einschließlich Enkel-, Stief- und Pflegekinder). Für Kinder und Ehegatten gibt es Freibeträge.

Es gilt folgende Regel:

  • 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen sind als Beteiligung zumutbar.
  • Für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1%.

Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze

Rechnen Sie Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze ganz einfach selbst aus:



Jährliches Bruttoeinkommen
0,00 €
Jährliche sonstige Einnahmen
0,00 €
Freibetrag Ehegatte bzw. Lebenspartner
0,00 €
Kinderfreibetrag
0,00 € x Anzahl Kinder
Prozentsatz Belastungsgrenze
0%

Liegen Ihre Zuzahlungen über dem errechneten Betrag, können Sie sich diese auf Antrag erstatten lassen und für das restliche Jahr eine Freistellung beantragen.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Höhe, Erstattung und Befreiung von Zuzahlungen

Alle weiteren Informationen rund um die gesetzlichen Zuzahlungen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

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