Egal ob Raummiete, Marketingausgaben, Kilometerpauschalen oder Teilnahmen an Fachveranstaltungen – auch Selbsthilfegruppen haben Kosten. Gut, dass es die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen gibt, die hierfür jährlich mehr als 80 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Bei der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man insgesamt zwei unterschiedliche Förderarten, die sogenannten „Förderstränge“:
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung („Pauschalförderung“)
Bei der Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen Fördermittel für Ausgaben beantragen, die den Routinebetrieb der Selbsthilfegruppe betreffen, also kontinuierliche Kosten für zum Beispiel Raummiete, Büromaterial, Telefon- und Stromkosten, Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige Fahrtkosten oder auch Übernachtungskosten bei Gremiensitzungen.
- Krankenkassenindividuelle Förderung („Projektförderung“)
Neben den laufenden Betriebskosten haben Selbsthilfegruppen aber auch die Möglichkeit, Projekte durchzuführen. Mit Projekten sind Aktivitäten gemeint, „die über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt“ sind (GKV-Spitzenverband, 2019). Maßgeblich ist dabei, dass es sich um Projekte mit einem klaren Bezug zum jeweiligen Krankheitsbild handelt und die Maßnahmen den Erfahrungsaustausch und die Bewältigungskompetenzen der Mitglieder der Selbsthilfegruppe stärken. Dies kann zum Beispiel die Organisation eines indikationsspezifischen Symposiums, der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung zu neuen Therapieformen oder auch die Übersetzung einer Broschüre in eine andere Sprache sein.
Um Fördermittel bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, müssen Sie also klar zwischen Pauschal- und Projektförderung unterscheiden. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen hierzu unterschiedliche Förderanträge zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die BAHN-BKK ausschließlich Mittel zur Projektförderung zur Verfügung stellt!