Vater mit zwei Kindern zu Hause beim Abwasch

Regelungen zur Elternzeit

Nehmen Sie sich eine Auszeit für Ihre Familie

Sie sind erwerbstätig, werden Mutter bzw. Vater und möchten Ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen? Dann nutzen Sie Ihren Anspruch auf Elternzeit. Wir informieren Sie über alle wichtigen Fristen und Anträge.

Mehr Zeit für Ihr Kind

Sie denken darüber nach sich nach der Geburt Ihres Kindes eine Auszeit von Ihrer Arbeit zu nehmen? Prima, das ist eine gute Entscheidung. Besonders im ersten Babyjahr gibt es viel zu entdecken und mit Freiräumen können Sie als Familie zusammen wachsen. Das Schöne an der Elternzeit ist, dass sie von beiden Elternteilen genutzt werden kann. Teilweise auch gleichzeitig.

Wann sollte ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Elternzeit stellen?

  • Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach dem Entbindungstermin, bzw. bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach dem Entbindungstermin.
  • Die Elternzeit soll sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist anschließen? Dann reichen Sie Ihren Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber ein.
  • Soll die Elternzeit später beginnen, reichen Sie den Antrag acht Wochen vor deren Start ein.

Gleichzeitig müssen Sie erklären für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit in Anspruch nehmen möchten.

Bitte beachten Sie:
Diese Angaben sind verbindlich. Falls Sie im Nachhinein die Elternzeit verlängern oder verkürzen wollen, kann das in der Regel nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers geschehen.

Wie sieht es mit meiner sozialen Sicherheit aus?

Während der Elternzeit bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Anschließend haben Sie das Recht, an Ihren alten bzw. an einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Sind Sie selbst krankenversichert? In dem Fall bleibt Ihre BAHN-BKK-Mitgliedschaft während der Elternzeit bestehen - und zwar beitragsfrei, sofern der Bezieher des Elterngeldes während der Elternzeit nicht stundenweise arbeitet. Ausnahme: Sind Sie freiwilliges Mitglied und haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Familienversicherung, dann ist die Beitragsfreiheit während der Elternzeit ausgeschlossen.


Waren Sie vor der Elternzeit über Ihren Ehepartner bei der BAHN-BKK familienversichert? Dann ändert sich für Sie überhaupt nichts.

Wie viele Stunden darf ich in der Teilzeit arbeiten?

Als Elternteil in der Elternzeit dürfen Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber bis zu 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten. Auf die Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Nicht vergessen: