Während der Elternzeit bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Anschließend haben Sie das Recht, an Ihren alten bzw. an einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Sind Sie selbst krankenversichert? In dem Fall bleibt Ihre BAHN-BKK-Mitgliedschaft während der Elternzeit bestehen - und zwar beitragsfrei, sofern der Bezieher des Elterngeldes während der Elternzeit nicht stundenweise arbeitet. Ausnahme: Sind Sie freiwilliges Mitglied und haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Familienversicherung, dann ist die Beitragsfreiheit während der Elternzeit ausgeschlossen.
Waren Sie vor der Elternzeit über Ihren Ehepartner bei der BAHN-BKK familienversichert? Dann ändert sich für Sie überhaupt nichts.