In drei einfachen Schritten werden Sie Mitglied der BAHN-BKK

Ihre Fragen zum Krankenkassenwechsel

Wenn Sie sich für den Wechsel der Krankenkasse entschieden haben, gibt es vielleicht noch die eine oder andere Frage, die Sie im Vorfeld gern beantwortet hätten. Wir haben die Antworten für Sie. Sollten Sie nicht fündig werden, schreiben Sie uns gern eine E-Mail, damit wir Ihr Anliegen klären können.

Krankenkassenwechsel

Was muss ich tun, um die Krankenkasse zu wechseln?

Der Wechsel zur BAHN-BKK erfolgt einfach in drei Schritten. Füllen Sie die Mitgliedschaftserklärung am besten online oder als Vordruck aus und informieren Sie Ihre zur Meldung verpflichtete Stelle über Ihre Krankenkassenwahl. Das ist z.B. bei Beschäftigten der Arbeitgeber, bei Beziehenden von Arbeitslosengeld das Arbeitsamt oder bei Beziehenden von Bürgergeld das JobCenter. Eine Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Wir informieren Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechselwunsch. Rechtzeitig zum Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre neue Versichertenkarte.

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Sind Sie bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie diese wechseln, wenn Sie mindestens zwölf Monate Mitglied dort waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wenn Sie also zum Beispiel am 15. April Ihre Mitgliedschaft erklären, kann Ihre Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. Juli beginnen, wenn Sie bis zum 30. Juni die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt haben.

Ausnahme: Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder ändert sich Ihr Versichertenstatus (z.B. vom Beschäftigten zum Studenten, zum Arbeitslosen oder zum Rentner oder umgekehrt), können Sie auch gleichzeitig unkompliziert Ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss einfach innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ihres Statuswechsels die Mitgliedschaftserklärung bei uns sein. Eine Kündigung bei Ihrer Vorkasse ist auch hier nicht notwendig. 
 
Waren Sie bisher familienversichert  oder war Ihre bisherige Mitgliedschaft kurzzeitig (bis zu einem Monat) unterbrochen, kann ebenfalls ein sofortiger Wechsel erfolgen. 

Wie lange dauert ein Wechsel?

Wie schnell der Wechsel stattfinden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
 
1. Bei Arbeitgeberwechsel oder Änderung des Versichertenstatus'
Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder ändert sich Ihr Versichertenstatus (z.B. vom Beschäftigten zum Studenten, Arbeitslosen oder zum Rentner oder umgekehrt), können Sie auch gleichzeitig Ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ihres Versichertenstatus' die Mitgliedschaftserklärung bei der neuen Krankenkasse sein. Am schnellsten geht das online.

2. Ohne Wechsel des Arbeitgebers oder ohne Änderung des Versichertenstatus'
Sind Sie bereits seit mindestens zwölf Monaten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert, dann dauert der Wechsel zwei Monate. Denn Sie haben eine zweimonatige Kündigungsfrist – jeweils zum Monatsende. Wenn Sie also zum Beispiel am 15. April Ihre Mitgliedschaft erklären, kann Ihre Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. Juli beginnen, wenn Sie bis zum 30. Juni die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt haben.
 
Ist Ihre Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht erreicht, können Sie erst nach Ablauf der Bindungsfrist Mitglied Ihrer neuen Krankenkasse werden.

Welche Vorteile habe ich von einem Wechsel?

Um die passende Krankenkasse zu finden, sollten Sie die Zusatzleistungen der Krankenkassen vergleichen. Wählen Sie die Krankenkasse aus, die für Sie die besten Zusatzleistungen bietet. Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, welchen Service einen Krankenkasse lebt, ob ein Callcenter oder eigene Mitarbeiter erreicht werden und welche Servicezeiten angeboten werden.

Muss ich jemanden über den Wechsel informieren?

Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, füllen Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse die Mitgliedschaftserklärung aus - bei uns geht das einfach online - und informieren Ihre zur Meldung verpflichtete Stelle über Ihre Krankenkassenwahl. Das ist z.B. bei Beschäftigten der Arbeitgeber, bei Beziehenden von Arbeitslosengeld das Arbeitsamt oder bei Beziehenden von Bürgergeld das JobCenter. 

Kündigung

Muss ich meine bisherige Krankenkasse kündigen?

Nein, für einen Krankenkassenwechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kündigung nicht erforderlich. Es reicht eine Mitgliedschaftserklärung gegenüber der neu gewählten Krankenkasse aus, bei uns ganz einfach online.

In welchem Fall ist eine Kündigung erforderlich?

Nur, wenn Sie das gesetzliche Krankenversicherungssystem verlassen möchten, ist eine Kündigung erforderlich. Also, wenn Sie z.B. aktuell freiwillig versichert sind und in die private Versicherung wechseln möchten, müssen Sie die freiwillige Versicherung kündigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für eine Kündigung müssen Sie die Frist von zwei vollen Kalendermonaten beachten. Die Kündigung kann dabei jeweils nur zum Monatsende erfolgen. Geht Ihre Kündigung zu Gunsten einer privaten Versicherung  bei uns z.B. am 15. April ein, kann Ihre Mitgliedschaft frühestens zum 30. Juni enden.

Mitglied werden

Kann ich online Mitglied werden?

Selbstverständlich können Sie bei uns auch online Mitglied werden. Füllen Sie dafür einfach unsere Online-Mitgliedschaftserklärung aus.

Ich möchte mich freiwillig versichern? Wie funktioniert das?

Sie waren bisher gesetzlich versichert? Dann können Sie sich bei der BAHN-BKK als freiwilliges Mitglied versichern. Auch dafür können Sie einfach unsere Online-Mitgliedschaftserklärung ausfüllen.
 
Hier finden Sie weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung, wie zum Beispiel den Beiträgen und den Vorteilen gegenüber einer privaten Versicherung.

Wenn ich heute die Mitgliedschaftserklärung ausfülle, wann bin ich dann Mitglied der BAHN-BKK?

Sind Sie bereits seit mindestens zwölf Monaten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert, dann können Sie in zwei Monaten Mitglied der BAHN-BKK werden. Wenn Sie also zum Beispiel am 15. April Ihre Mitgliedschaft erklären, kann Ihre Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. Juli beginnen, wenn Sie bis zum 30. Juni die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt haben.

Ist Ihre Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht erreicht, können Sie erst mit Ablauf der Bindungsfrist Mitglied bei uns werden.
 
Haben Sie gerade Ihren Arbeitgeber gewechselt, können Sie auch gleichzeitig Ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses die Mitgliedschaftserklärung bei der Krankenkasse sein.

Hat sich gerade Ihr Versichertenstatus geändert, z.B. vom Studenten zum Beschäftigten oder vom Beschäftigten zum Arbeitslosengeldempfänger bzw. Rentenbezieher usw., können Sie auch gleichzeitig Ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Versichertenstatus die Mitgliedschaftserklärung bei der neuen Krankenkasse sein.

Versichertenkarte

Wann erhalte ich meine neue Versichertenkarte?

Ihre neue Krankenversichertenkarte erhalten Sie zum Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Bitte achten Sie darauf, uns rechtzeitig ein Lichtbild zuzuschicken. Dies ist notwendig, um die neue Versichertenkarte ausstellen zu können. Ihr Foto können Sie schon jetzt mit unserem Lichtbildservice hochladen.

Wie lange ist meine alte Versichertenkarte noch gültig?

Die Versichertenkarte Ihrer bisherigen Krankenkasse ist bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft dort gültig.

Familienangehörige

Wer kann mitversichert werden?

Grundsätzlich können Sie Ihren Ehepartner, Ihre Kinder sowie Pflegekinder und Adoptionspflegekinder über die kostenfreie Familienversicherung mitversichern.

Stief- und Enkelkinder können Sie ebenfalls kostenfrei mitversichern, wenn sie in Ihrem Haushalt leben. Leben die Stief- bzw. Enkelkinder in einem anderen Haushalt, ist eine Familienversicherung möglich, wenn Sie mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.

Ob eine Familienversicherung möglich ist, hängt immer vom Alter des Kindes bzw. vom monatlichen Einkommen der Familienmitglieder ab.

Was passiert bei einem Wechsel mit meinen mitversicherten Familienangehörigen?

Ihre Familienangehörigen können Sie selbstverständlich auch bei der BAHN-BKK wieder kostenfrei mitversichern. Füllen Sie dazu einfach in der Mitgliedschaftserklärung die Angaben zur Familienversicherung aus.

Wie kann ich meine Familie mitversichern?

Wenn Sie Ihre Familienmitglieder mitversichern möchten, können Sie die Beantragung innerhalb der Mitgliedschaftserklärung online vornehmen. Oder Sie nutzen das Antragsformular für die Familienversicherung und reichen es nach.

Was kostet die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ist für alle mitversicherten Familienmitglieder kostenfrei. Und das Beste daran: Ihre Familienmitglieder profitieren in gleichem Maße von allen Leistungen und EXTRAS der BAHN-BKK wie beitragszahlende Mitglieder, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Krankenkassenwechsel bei Arbeitgeberwechsel

Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder ändert sich Ihr Versichertenstatus (z.B. vom Beschäftigten zum Studenten, zum Arbeitslosen oder zum Rentner oder umgekehrt), können Sie auch gleichzeitig unkompliziert Ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss einfach innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ihres Statuswechsels die Mitgliedschaftserklärung bei uns sein.