Sie erhalten den Betrag, den die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt für eine Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) von uns bekommen würde, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
Haben Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren im Bereich der ärztlichen Leistungen entschieden, erfolgt die Kostenerstattung in pauschaler Form. Wir erstatten Ihnen 30 Prozent des Rechnungsbetrages abzüglich der Zuzahlungen und Verwaltungskosten.
Außerdem sind wir bei der Kostenerstattung (auch bei Arzneimitteln) gesetzlich verpflichtet, einen Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erheben: Es werden 5 Prozent je Einzelrechnung vom Erstattungsbetrag abgezogen.