Sie sind arbeitsunfähig erkrankt und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr? Dann prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen wir Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltszahlung in der Regel das Krankengeld.