Schwangerschaftsbauch

Künstliche BefruchtungDies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Nutzen Sie die Möglichkeiten moderner Medizin. Wir kümmern uns um das Finanzielle.

Ehepaare, die sich ihren Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Der BAHN-BKK ist die Erfüllung des Kinderwunsches ein besonderes Anliegen. Deshalb bieten wir mehr, als das Gesetz vorschreibt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt die Krankenkasse für Ehepaare 50 Prozent der im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung genehmigten und abrechnungsfähigen Kosten.

Welche Kosten übernimmt die BAHN-BKK?

Unfreiwillig kinderlose Ehepaare haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Diese Kosten rechnet der Arzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte ab. Wir gehen einen Schritt weiter: Für bei uns Versicherte übernehmen wir insgesamt 75 Prozent von deren personenbezogenen Kosten. Voraussetzung ist, dass während des Behandlungszeitraums eine Versicherung bei uns bestand. Sämtliche Kostenbeteiligungen werden im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erbracht.

Warum übernimmt die BAHN-BKK diese Kosten?

Der medizinische Eingriff stellt für viele Ehepaare sowohl eine emotionale als auch eine enorme finanzielle Belastung dar. Die BAHN-BKK möchte mit diesem EXTRA ungewollt kinderlose Ehepaare unterstützen und ihnen den Weg zu einem eigenen Kind erleichtern.

Für wie viele Versuche übernimmt die BAHN-BKK die Kosten?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Anzahl aller Versuche hängt von der Behandlungsmethode und der Anzahl der bereits erfolglos durchgeführten Versuche ab.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung?

  • Das Paar ist miteinander verheiratet.
  • Beide Partner sind bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre.
  • Die Frau hat noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann nicht das 50. Lebensjahr vollendet.
  • Es dürfen ausschließlich nur  Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Vor Behandlungsbeginn ist der BAHN-BKK ein Behandlungsplan einzureichen.

Ergänzende Zuschüsse des Bundes und der Länder


Den verbleibenden Eigenanteil können Sie durch ergänzende Zuschüsse des Bundes und der Länder reduzieren. Das Informationsportal Kinderwunsch gibt Auskunft über die teilnehmenden Bundesländern und die Fördervoraussetzungen. Von diesen Zuschüssen können auch unverheiratete Paare profitieren.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Finanzielle Unterstützung vom Staat