Ehepaare, die sich ihren Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Der BAHN-BKK ist die Erfüllung des Kinderwunsches ein besonderes Anliegen. Deshalb bieten wir mehr, als das Gesetz vorschreibt.