Wenn eine Frau unsicher ist, ob sie ein Kind austragen möchte, hat sie zwölf Wochen nach der Empfängnis Zeit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.
Entscheidet sich eine Frau für den Abbruch z. B. auf eigenen Wunsch, muss sie mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle, zum Beispiel von der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Deutsches Rotes Kreuz, der Diakonie, Pro Familia oder einem für die Beratung anerkannte Arztpraxis, wahrnehmen. Als Nachweis stellt die Beratungsstelle eine Bescheinigung aus. Dieser Beratungsschein ist der Ärztin oder dem Arzt vorzulegen, der den Abbruch durchführt.
Für Frauen, die ein nachweislich niedriges Einkommen haben, übernehmen wir im Auftrag des jeweiligen Bundeslandes die Kosten. Dafür muss vor dem Schwangerschaftsabbruch eine Kostenübernahme bei uns beantragt werden. Wir prüfen, ob die Kosten durch uns übernommen werden können.