Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden stationären Einrichtungen. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen. Kosten für Unterkunft und Pflege muss der Pflegebedürftige selbst tragen, sie können aber im Rahmen der zusätzlichen Entlastungsleistungen geltend gemacht werden. Darüber hinaus zahlt die Pflegekasse Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung, wenn die Einrichtung hierfür besondere Angebote bereitstellt.