Seit vielen Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) die Grundimmunisierung gegen Masernerkrankungen im Kleinkindalter mit zwei Impfstoffdosen.
Um den Masernschutz auch bei den Erwachsenen zu erhöhen, hat die STIKO eine Nachholimpfung für alle nach 1970 Geborenen als Regelleistung eingeführt, bei denen keine oder nur eine einmalige Impfung in der Kindheit gegen Masern dokumentiert wurde oder deren Impfstatus unklar ist.
Die Jahrgänge bis einschließlich1970 hat die STIKO nicht einbezogen, da hier eine sehr hohe Immunität von etwa 95 Prozent aufgrund bereits durchlebter Erkrankungen vorliegt.
Wir möchten auch all jenen, die 1970 oder früher geboren wurden und noch keine Masernerkrankung durchgemacht haben, die Möglichkeit bieten, sich durch eine Impfung zu schützen und erstatten deshalb auch ihnen die Kosten für eine Nachholimpfung. Lassen Sie sich hierzu ausführlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.