Nur Fachärztinnen und Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde dürfen die Tonsillotomie durchführen. Die Facharztbezeichnung richtet sich nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließt auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte mit ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
Der Arzt muss von der Kassenärztlichen Vereinigung für die Tonsillotomie zugelassen sein.
Wenn beide Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Abrechnung als ambulante OP über Ihre Krankenversichertenkarte. Die Abrechnung umfasst dabei die Vor- und Nachsorge, die OP-Leistung und die Anästhesie.