Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen und gut lesbar sein. Mindestens erforderlich ist ein eigenhändig unterschriebenes und mit Datum und Ort versehenes Dokument. Noch besser wäre es, wenn Sie den Text handschriftlich verfassen, da dies ein weiteres Indiz dafür sein kann, dass die niedergelegten Regelungen tatsächlich Ihrem Willen entsprechen und Sie die Erklärungen in vollem Bewusstsein abgegeben haben.
Banken, Sparkassen und Behörden erkennen eine Vollmacht oft nur dann an, wenn ein offizieller Vordruck ausgefüllt wurde. Erkundigen Sie sich dort unbedingt. Vollmachten, die Grundbesitz oder bestimmte Erbangelegenheiten betreffen, müssen von einem Notar beurkundet werden, ebenso einige Vollmachten, die Ihren beruflichen Bereich betreffen.
Experten raten generell zu einer notariellen Beratung und Beurkundung, damit Ihre Wünsche richtig wiedergegeben werden und um jeglichen Zweifel an der Wirksamkeit der Urkunde auszuschließen. Finanztest, Stiftung Warentest schreibt: „Lassen Sie sich bei Ihrer Vorsorgevollmacht am besten von einem Notar helfen. Hat er das Dokument beurkundet, werden später keine Zweifel an der Gültigkeit aufkommen. Die Kosten für den Notar richten sich nach der Höhe Ihres Vermögens und liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro.“