Für Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Prothesen, gelten sogenannte „befundorientierte Festzuschüsse". Das heißt, benötigen Sie Zahnersatz, erstellt Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt zunächst einen Befund. Für diesen zahlen wir dann einen festen Zuschuss. Dieser ist bei allen Krankenkassen gleich und wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss für jeden Befund festgelegt.
Ein Beispiel:
Einen zerstörten Backenzahn versorgt man üblicherweise mit einer Vollgusskrone aus Metall. Entscheiden Sie sich für diese Regelversorgung, rechnet der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit uns ab. Wählen Sie eine andere Form des Zahnersatzes, etwa einen Implantat getragenen Zahnersatz, zahlen wir den Festzuschuss für die Regelversorgung und Sie übernehmen die durch das aufwendigere Material zusätzlich anfallenden Kosten. In dieser Situation zahlen Sie zunächst die Gesamtrechnung an den Zahnarzt. Dann stellen Sie bei uns einen Antrag auf Erstattung des Festzuschusses und wir überweisen diesen auf Ihr Konto.
Höhe der Festzuschüsse
Je besser Sie Ihre Zähne pflegen, desto günstiger wird später Ihr Zahnersatz. Ihr Festzuschuss erhöht sich
- um 10 %, wenn Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren
- um weitere 5 %, wenn Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren.
Lassen Sie sich dazu Ihr Bonusheft bei allen Vorsorgeuntersuchungen von Ihrem Zahnarzt abstempeln. Dies ist ein wichtiger Nachweis um den höchstmöglichen Zuschuss zu erhalten.