Frau, die sich in der Apotheke beraten lässt

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Auf dem Chip der Gesundheitskarte (eGK)  können Sie bei Ihrer Arztpraxis oder Apotheke einen elektronischen Medikationsplan (eMP) speichern lassen. Der Medikationsplan macht die Einnahme von Medikamenten sicherer, denn:

  • Sie informieren alle Personen, die Sie behandeln - wie Ärztinnen und Ärzte, Ihre Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ihre Apothekerin bzw. Ihren Apotheker - stets umfassend über Ihre medikamentöse Behandlung. 
  • Wechselwirkungen der Arzneimittel werden verhindert. 
  • Allergien, Unverträglichkeiten und Nebenwirkungen werden festgehalten.
  • Ändern sich Handelsnamen von Arzneimitteln, sind Wirkstoffe und alte Bezeichnungen vorhanden.
  • Wiederholungsrezepte können schnell ausgestellt werden.

Welche Daten können im elektronischen Medikationsplan gespeichert werden?

  • Patientenstammdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Medikation (verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und enthaltene Wirkstoffe)
  • Angaben zur Anwendung von Medikamente wie die Art, Dosis, Zeitpunkt und Häufigkeit der Einnahme
  • medikationsrelevanten Daten wie Allergien und andere Unverträglichkeiten
  • Angabe zu Körpergewicht, Nierenfunktion, Schwangerschaft
  • Kommentare zum fachlichen Austausch
  • Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die selbst gekauft werden

Alle genannten Angaben sind freiwillig. Alte Angaben zu Medikamenten bleiben gespeichert, auch wenn sie nicht mehr verordnet werden. 

Der Unterschied zum bundeseinheitlichen Medikationsplan besteht darin, dass dieser nur die ersten drei Aufzählungspunkte abdeckt. 
 
Ein Medikationsplan muss dann erstellt werden,

  • wenn Sie mindestens drei Medikamente verordnet bekommen, die auf den gesamten Körper wirken 
  • und diese Medikamente mindestens 28 Tage eingenommen werden müssen.

Wer kann den elektronischen Medikationsplan auf meiner Gesundheitskarte speichern und einsehen?

Der Zugriff auf Ihren eMP darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis und Ihrer PIN erfolgen. Das heißt, Sie können diese medizinischen Daten nicht eigenständig einsehen oder ausdrucken. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen Papierausdruck.

Um Ihre Daten einsehen oder aktualisieren zu können, sprechen Sie bitte Ihre (Zahn-)Arztpraxis, psychotherapeutische Praxis oder Ihre Apotheke an. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass nur befugte Personen mit Ihrer Erlaubnis auf die Daten zugreifen können.

Ihre Zustimmung zum Ändern Ihrer Daten erfolgt jedes Mal durch die Eingabe Ihrer PIN. Diese Funktion können Sie auch deaktivieren, dann reicht Ihre mündliche Zustimmung aus.

Was benötige ich, um den elektronischen Medikationsplan nutzen zu können?

Um die Funktion des eMP nutzen zu können, benötigen Sie eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und PIN.
 
So erhalten Sie die PIN:

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Variante 1: über Personalausweis mit eID-Funktion und PIN 

Um die Identifizierung durchzuführen, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Variante 2: über unsere ServicePunkte

Vereinbaren Sie bitte einen Termin in einem unserer ServicePunkte und bringen Sie Ihre Gesundheitskarte sowie Ihren Personalausweis mit. Nach erfolgreicher Identifizierung vor Ort beantragen wir gerne für Sie eine PIN, die Ihnen ein paar Tage später zugesendet wird.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich eine neue Gesundheitskarte bekomme?

Da Ihre persönlichen Daten nicht bei uns gespeichert sind, sind diese bei einer neuen Gesundheitskarte noch nicht vorhanden. Haben Sie Ihre alte Gesundheitskarte noch, kann Ihre Arztpraxis oder Apotheke die Daten von der alten auf die neue Karte übertragen. Ist Ihre alte Gesundheitskarte nicht mehr vorhanden, kann Ihre Arztpraxis oder Apotheke aus ihrem Verwaltungssystem die Daten wieder auf die neue Karte übertragen.