Was kann ich mit der App generell tun?
Die App verfügt über folgende Funktionen:
- Adress- und Kontaktdaten ändern
- Bankverbindung ändern
- AU-Bescheinigung hochladen
- Unkomplizierte Einreichung der Dokumente für die Bonusprogramme
- Verwaltung Ihrer Familienangehörigen (bis zum 18. Lebensjahr)
- Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte senden
- Verlinkung zum Service der DEVK
- Dokumentenupload allgemein
- Zugriff auf Ihren digitalen Postkorb
- Antragsübersicht
- Kontaktübersicht
- Modul "Meine Gesundheit" mit den Bereichen Vorsorge und Medikation
Welche Dokumente kann ich in der App hochladen?
Grundsätzlich können Sie alle Dateien hochladen, die wir nicht im Original benötigen. Es kann ein Dokument (pdf) oder bis zu zehn Fotos auf einmal übermittelt werden. Dabei stehen folgende Kategorien zur Auswahl:
- Ärztliche Bescheinigung
- Bescheinigung Erkrankung Kind
- Antrag auf Familienversicherung – Antrag
- Antrag Impfungen
- Verordnung Krankenbeförderung
- Bescheinigung Mutterschaftsgeld
- Antrag Osteopathie
- Antrag Präventionskurs
- Sonstiges
Sind Sie sich nicht sicher, welches die passende Kategorie ist, wählen Sie einfach "Sonstiges".
Kann ich auch Dokumente für meine Familie hochladen?
Über die Verwaltung der Familienangehörigen können Sie auch für diese die Dokumente hochladen. Dies geht bis zum 18. Lebensjahr des Familienangehörigen. Ab dem 18. Geburtstag müssen Familienangehörige einen eigenen Zugang für die BAHN-BKK App beantragen. Der eigene Zugang zur BAHN-BKK App ist bereits ab dem 15. Lebensjahr möglich.
Kann ich sehen, dass ein Dokument bei der BAHN-BKK angekommen ist?
Ja, das können Sie sehen. Im Menüpunkt „Antragsübersicht“ können Sie unter anderem den Übermittlungszeitpunkt erkennen.
Warum benötigt man für die Änderung der persönlichen Daten noch zusätzlich eine PIN?
Mit der PIN möchten wir Ihre besonders sensiblen Daten zusätzlich schützen.
Wie werde ich benachrichtigt, wenn ich neue Post im Postkorb habe?
Sie erhalten dann eine Nachricht an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse.
Warum bekomme ich immer noch Briefe per Post zugeschickt?
Bei manchen Bescheiden ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass wir Ihnen diese per Post zuschicken. Auch wenn Sie Ihr digitales Postfach nicht regelmäßig sichten, schicken wir Ihnen die Briefe zusätzlich per Post. Damit stellen wir sicher, dass Ihnen keine Information verloren geht und vorgegebene Fristen eingehalten werden.