Auf dem Chip der Gesundheitskarte (eGK) können Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Notfalldatensatz (NFD) speichern lassen. Der Zweck von Notfalldaten ist es, dass berechtigte Personen im Notfall darauf zugreifen können. Die Notfalldaten sind daher nicht PIN-geschützt.
Im Notfall können Berechtigte, zum Beispiel der Rettungsdienst,(Zahn-)Ärztinnen und -Ärzten und das medizinische Fachpersonal in der Notaufnahme, diese Daten auslesen, ohne dass Sie mitwirken müssen. Zum Auslesen der Daten müssen sich die genannten Personengruppen mit einem elektronischen Heilberufsausweis identifizieren.
Selbstverständlich ist die Speicherung von Notfalldaten auf der Gesundheitskarte freiwillig.