Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören zum Beispiel Zahnspangen, Keramik- und Kunststoffbrackets, funktionstherapeutische Maßnahmen, Lingualtechnik und viele mehr. Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen ist die Einstufung in die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 2 oder höher.