In Deutschland ist jede und jeder dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Krankheitsfall eine Behandlung gewährleistet ist.
Dabei wird die Krankenversicherung in Deutschland von zwei unterschiedlichen Systemen getragen: der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Ein Großteil der Bevölkerung ist versicherungspflichtig in der GKV. Dieser Personenkreis ist im Sozialgesetzbuch (§ 5 Abs. 1 SGB V) festgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich, beispielsweise um einen bereits bestehenden privaten Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Aber auch diejenigen, die nicht versicherungspflichtig in der GKV sind, müssen eine Krankenversicherung abschließen. Sie können wählen, ob sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen.