Damit Sie in der günstigen Krankenversicherung der Studenten bleiben, dürfen Sie pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Ist die Beschäftigung von vornherein auf maximal zwei Monate oder die Semesterferien befristet, gilt diese Stundenbegrenzung nicht. Die Höhe des Verdienstes spielt in beiden Fällen keine Rolle.
Wenn Sie dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, gelten Sie als Arbeitnehmer. Sie sind dann versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet: Sie bleiben nicht in der Krankenversicherung für Studenten, sondern benötigen eine Vollversicherung.