Die häusliche Krankenpflege besteht aus 3 Komponenten:
- der medizinischen Behandlungspflege,
- der Grundpflege und
- der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Sie erhalten alle drei Elemente der häuslichen Krankenpflege, wenn dies aus ärztlicher Sicht notwendig ist und damit ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird oder wenn Sie schwer erkrankt sind (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt wegen Fraktur beider Arme) und wenn keine Pflegebedürftigkeit ab Grad 2 vorliegt.
- Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung erhalten Sie je Krankheitsfall bis zu vier Wochen lang.
- Die medizinische Behandlungspflege wird immer solange gewährt, wie sie zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Wie beantrage ich die Häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege bekommen Sie im Bedarfsfall von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt verordnet. Diese Verordnung reichen Sie bei uns ein. Ganz bequem geht das über unsere BAHN-BKK App.
Oder Sie schicken uns die Verordnung per Post an:
BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Nord-West
Postfach 13 69
48003 Münster
Welche Zuzahlung muss ich leisten?
Je Kalendertag zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von 10 % der Kosten (für maximal 28 Tage je Kalenderjahr). Dazu kommen noch einmal 10 Euro für die Verordnung.