Ihr Kind muss gesetzlich familienversichert und unter 12 Jahre alt sein. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben und es darf niemand anderes im Haushalt leben, der die Betreuung übernehmen kann.
Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, besteht keine Altersgrenze. Die Behinderung muss jedoch während der gesetzlichen Familienversicherung eingetreten sein. Für Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis schwerstkrank sind, kann Kinderkrankengeld für unbegrenzte Zeit gezahlt werden. Dieser verlängerte Anspruch besteht nur für einen Elternteil.