Bevor Sie sich für ein Kostenerstattungsverfahren entscheiden, möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen:
- Im Gegensatz zur vertragsärztlichen Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kann ein privat behandelnder Arzt bzw. eine privat behandelnde Ärztin ein Mehrfaches des einfachen Gebührensatzes berechnen. Berechnet ein Arzt bzw. eine Ärztin Leistungen, die außerhalb der medizinisch notwendigen Behandlung und damit nicht im üblichen Rahmen liegen, dürfen wir uns laut Gesetz nicht an den Kosten beteiligen.
- Die privaten Behandlungskosten variieren stark. In der Regel verbleibt Ihnen eine erhebliche Eigenbelastung, die bei schweren Krankheitsfällen zu einer finanziellen Überforderung führen kann.
Wenn Sie sich für die Kostenerstattung entschieden haben:
Sie sollten uns vor Beginn einer Untersuchung immer darüber informieren, dass Sie für einen oder mehrere Leistungsbereiche die Kostenerstattung wählen möchten. Wir beraten Sie dazu gerne ausführlich!