Frau schaut auf einen Schwangerschaftstest

Schwangerschaftsabbruch

Eine Schwangerschaft zu beenden, ist - aus welchen Gründen auch immer - eine schwierige Entscheidung. Auch in einer solchen Situation stehen wir Ihnen als verlässliche Partnerin zur Seite.

Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen

Wir übernehmen die Kosten für einen Abbruch, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen. Die Abrechnung der Kosten für den medizinischen Eingriff erfolgt in diesen Fällen direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit uns und Schwangere müssen nichts weiter tun. Auch eine vorherige Beratung in einer Beratungsstelle ist nicht notwendig.

Schwangerschaftsabbruch aus anderen Gründen (z. B. auf eigenen Wunsch)

Wenn eine Frau unsicher ist, ob sie ein Kind austragen möchte, hat sie zwölf Wochen nach der Empfängnis Zeit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.
 
Entscheidet sich eine Frau für den Abbruch z. B. auf eigenen Wunsch, muss sie mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle, zum Beispiel von der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Deutsches Rotes Kreuz, der Diakonie, Pro Familia oder einem für die Beratung anerkannte Arztpraxis, wahrnehmen. Als Nachweis stellt die Beratungsstelle eine Bescheinigung aus. Dieser Beratungsschein ist der Ärztin oder dem Arzt vorzulegen, der den Abbruch durchführt.

Für Frauen, die ein nachweislich niedriges Einkommen haben, übernehmen wir im Auftrag des jeweiligen Bundeslandes die Kosten. Dafür muss vor dem Schwangerschaftsabbruch eine Kostenübernahme bei uns beantragt werden. Wir prüfen, ob die Kosten durch uns übernommen werden können.

Welche Unterlagen werden für die Kostenübernahme bei einem Abbruch aus anderen Gründen benötigt?

  • vollständig ausgefüllten Antrag auf Gewährung von Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch vor Durchführung des Abbruchs (bei Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen nutzen Sie bitte den Antrag für NRW) 
  • aktuelle Einkommensnachweise (Entgeltbescheides/Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit)
  • Mietvertrag bzw. Nachweis Miet-/Kreditzahlungen
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen (sofern vorhanden)

Erst nach Vorliegen aller Antragsunterlagen kann über eine Kostenübernahme entschieden werden. 

Die Antragsunterlagen können Sie ganz einfach in der BAHN-BKK App abfotografieren und an uns schicken. Alternativ können die vollständigen Antragsunterlagen per Kontaktformular oder Post übersendet werden.

Auf der Website der Bundesärztekammer finden Sie eine Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen in Ihrer Nähe, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
 
Weitere Informationen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.