Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und der stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 214 Euro monatlich zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können.
Darüber hinaus gibt es ein Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen. Dieses wird mit 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung gefördert. Das Initiativprogramm endet, wenn die von den Pflegekassen bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind.