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Begleitung in der letzten Lebensphase

3 Monate vollständige oder teilweise Freistellung

Seit dem 1. Januar 2015 haben Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen 3 Monate lang weniger zu arbeiten oder ganz auszusetzen. So können sie für ihre Angehörigen auf deren letztem Weg da sein, auch wenn sich der Pflegebedürftige in einem Hospiz befindet.

Prüfen Sie Ihren Sozialversicherungsschutz

Zu beachten gilt, dass sich bei einer vollständigen Freistellung die Pflegeperson auch in diesem Fall unter Umständen selbst um ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz kümmern muss.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.