Da der Arbeitgeber für diese Zeit keine Entgeltfortzahlung leistet, zahlt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein Pflegeunterstützungsgeld (PUG). Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall zu einem Großteil auffängt.
Zur Berechnung der genauen Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Ist Ihre pflegebedürftige Person bei uns versichert, verwenden Sie bitte diesen Antrag oder stellen diesen über unsere BAHN-BKK App.