Frau, die eine Corona-Impfung erhält

Corona-Impfung

In Deutschland können sich grundsätzlich alle Menschen ab dem 5. Lebensjahr gegen COVID-19 impfen lassen. Die Impfung können Sie in einer Arztpraxis Ihrer Wahl vor Ort durchführen lassen. Zum 8. April 2023 laufen bisherigen Regelungen zur Corona-Impfung aus. Wie die Kostenübernahme für die Impfung ab diesem Stichtag erfolgt, erklären wir Ihnen hier.

Für folgende Personengruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Corona-Impfung:

AlterEmpfehlung der STIKOSTIKO-Empfehlung für Risikogruppen
 
bis 4 Jahre
keine
bis 3 Impfdosen
 
5 bis 11 Jahre
bis 2 Impfdosen
bis 4 Impfdosen
 
12 bis 59 Jahre
bis 3 Impfdosen
bis 4 Impfdosen
 
ab 60 Jahren
bis 4 Impfdosen
bis 4 Impfdosen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir die Kosten für die Corona-Impfung übernehmen?

  • Die Impfung wurde ab dem 08. April 2023 durchgeführt.
  • Die Impfung muss der STIKO-Empfehlung entsprechen.
  • Der Impfstoff muss in Deutschland zugelassen sein. 

Wie funktioniert die Kostenübernahme?

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erfolgt die Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte. Hier müssen Sie zu Ihrem Impftermin lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte vorzeigen.
 
In allen anderen Bundesländern liegt derzeit noch keine gültige Vereinbarung vor. Deshalb erfolgt hier die Abrechnung bisher noch nicht über die elektronische Gesundheitskarte. Wir übernehmen für eine Corona-Impfung die Kosten in Höhe der bereits geschlossenen Vereinbarungen von 16 Euro. Nehmen Sie zum Impftermin unseren Vordruck zur Kostenübernahme mit in die Arztpraxis. Es gibt dann drei Möglichkeiten, wie die Abrechnung erfolgen kann.

1. Die Arztpraxis akzeptiert den Vordruck und Sie bezahlen den Betrag für die Impfung direkt in der Praxis.
Schicken Sie uns dann bitte den Vordruck ausgefüllt zurück. Wir erstatten Ihnen 16 Euro für die Corona-Impfung. Den Vordruck können Sie uns über unsere App, unser Kontaktformular oder per Post zuschicken. 

2. Die Arztpraxis akzeptiert den Vordruck und rechnet direkt mit uns ab.
Die Arztpraxis schickt uns den ausgefüllten Vordruck zurück. Wir überweisen der Arztpraxis den offenen Betrag. Für Sie ist nichts weiter zu tun.
 
3. Die Arztpraxis akzeptiert den Vordruck nicht und möchte einen höheren Betrag für die Impfung.
Bitte schicken Sie uns die Rechnung und den Zahlungsnachweis der Corona-Impfung zu. Wenn aus der Rechnung nicht hervorgeht, um welche Impfdosis es sich gehandelt hat, schicken Sie uns bitte zusätzlich einen Kopie des Impfzertifikats oder des Impfausweises zu. Wir erstatten Ihnen die Kosten in Höhe von 16 Euro für die Impfung.

Unser Tipp: Bonus für die Impfung nutzen

Wenn Sie die Corona-Impfung gemacht haben, können Sie diese auf den Gesundheitsbonus anrechnen lassen. Ist es Ihre erste Impfung in diesem Jahr, erhalten Sie 30 Euro. Wenn Sie schon eine andere Impfung für den Gesundheitsbonus genutzt haben, erhalten Sie 5 Euro.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht. Auslandsreise-Schutzimpfungen

Wir informieren Sie vor Ihrer Reise über sinnvolle Impfungen und Prophylaxe-Maßnahmen. Wird eine Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen, übernehmen wir die Kosten.

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Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht. Naturheilkundliche Medikamente

Wir übernehmen bis zu 150 Euro pro Jahr für alle naturheilkundlichen Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.

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