In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erfolgt die Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte. Hier müssen Sie zu Ihrem Impftermin lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte vorzeigen.
In allen anderen Bundesländern liegt derzeit noch keine gültige Vereinbarung vor. Deshalb erfolgt hier die Abrechnung bisher noch nicht über die elektronische Gesundheitskarte. Wir übernehmen für eine Corona-Impfung die Kosten in Höhe der bereits geschlossenen Vereinbarungen von 16 Euro. Nehmen Sie zum Impftermin unseren Vordruck zur Kostenübernahme mit in die Arztpraxis. Es gibt dann drei Möglichkeiten, wie die Abrechnung erfolgen kann.