Im Rahmen der Hebammenrufbereitschaft ist die Hebamme bzw. das Hebammenteam mit einer Kassenzulassung in der Regel von der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen, für Sie telefonisch erreichbar. Die Hebamme steht Ihnen in dieser Phase in vollem Umfang zur Verfügung.
Ist die Rufbereitschaft der Hebamme eingeschränkt, beispielsweise durch eine andere Geburt, organisiert sie eine Vertretung.
Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zu 250 Euro.
Sie möchten die Hebammenrufbereitschaft in Anspruch nehmen? Dann senden Sie uns bitte die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen und der Leistungszeitraum hervorgehen) der Hebamme zu und nennen uns Ihre Kontodaten.