Arbeitnehmer, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 1 zu Hause pflegen, haben Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit (bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten).
Wer daher seine Berufstätigkeit für die Dauer der Pflegezeit (maximal 6 Monate) aufgibt und keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung hat, muss eine freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse auf Antrag einen Beitragszuschuss.