Da der Arbeitgeber für diese Zeit keine Entgeltfortzahlung leistet, zahlt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein Pflegeunterstützungsgeld (PUG). Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall zu einem Großteil auffängt.
Zur Berechnung der genauen Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Ist Ihre pflegebedürftige Person bei uns versichert, schicken wir Ihnen gerne den Antrag zu. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Servicenummer 0800 22 46 255.
Zusätzlich muss Ihr Arbeitgeber zur Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes diese Entgeltbescheinigung ausfüllen: