Ab 1. Januar 2022 bezahlen wir die Impfung (Grundimmunisierung und Booster) bei Kindern ab dem Alter von 2 Monaten bis zum Alter von 17 Jahren. Wenn Sie Ihr Kind impfen lassen, treten Sie zunächst in Vorleistung für die Impfkosten und den Impfstoff.
Zur Kostenerstattung reichen Sie uns bitte nach Abschluss aller Impfgaben die Rechnungen für die ärztlichen Behandlungen (maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) sowie die Rezepte bzw. die Rechnungen für den Impfstoff ein. Das können Sie ganz bequem über unsere BAHN-BKK-App erledigen.
Bitte beachten Sie: Eine Einzelerstattung (pro Impfung) ist nur bei Auffrischungsimpfungen (Booster) möglich.
Aktueller Hinweis: Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihnen im Rahmen der privatärztlichen Abrechnung nicht der Hygienezuschlag in Höhe von 14,75 Euro in Rechnung gestellt wird. Dieser gilt nur für Privatversicherte. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren den coronabedingten Mehraufwand der Arztpraxen für Schutzausrüstung bereits über entsprechende Umlagen .