Wir zahlen Ihnen Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoeinkommens der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist – jedoch höchstens 13 Euro pro Tag.
Ihr durchschnittliches kalendertägliches Arbeitsentgelt übersteigt 13 Euro? Solange Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht, zahlt Ihr Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld den Unterschiedsbeitrag zwischen 13 Euro und der Höhe Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens.