Die Tagespflege wird zum Beispiel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Sie bietet sich aber auch an, wenn die Angehörigen zeitweise von der Pflege entlastet werden müssen. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Leistungen der Tages- und Nachtpflege können uneingeschränkt neben ambulanten Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung) in Anspruch genommen werden.