Für jede stationäre Pflegeeinrichtung werden für die nicht durch die Pflegekasse gedeckten Kosten sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) ermittelt.
Dieser EEE wird durch Leistungszuschläge reduziert, um insbesondere einer langfristigen finanziellen Überforderung vorzubeugen. Die Höhe der Reduzierung hängt ab von der Dauer der vollstationären Pflege:
- 15 Prozent des EEE bei vollstationärer Pflege in den ersten 12 Monaten
- 30 Prozent des EEE bei vollstationärer Pflege in den Monaten 13 bis 24
- 50 Prozent des EEE bei vollstationärer Pflege in den Monaten 25 bis 36
- 75 Prozent des EEE bei vollstationärer Pflege ab dem 37. Monat
Unser Service für Sie: Wir passen den Zuschlag zum entsprechenden Zeitpunkt automatisch an. Sie müssen dies nicht beantragen.
Neben dem verbleibenden EEE haben Sie noch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen zu bezahlen.