Für jede stationäre Pflegeeinrichtung werden für die nicht durch die Pflegekasse gedeckten Kosten sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) ermittelt.
Dieser EEE wird ab 01.01.2022 durch neue Leistungszuschläge reduziert, um insbesondere einer langfristigen finanziellen Überforderung vorzubeugen. Die Höhe der Reduzierung hängt ab von der Dauer der vollstationären Pflege:
· 5 Prozent des EEE bei vollstationärer Pflege bis einschließlich 12 Monate
· 25 Prozent des EEE bei vollstationärer von mehr als 12 Monaten
· 45 Prozent des EEE bei vollstationärer Pflege von mehr als 24 Monaten
· 70 Prozent des EEE bei vollstationärer Pflege von mehr als 36 Monaten
Unser Service für Sie: Wir passen den Zuschlag zum entsprechenden Zeitpunkt automatisch an. Sie müssen dies nicht beantragen.
Neben dem verbleibenden EEE haben Sie noch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen zu bezahlen.