Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflegebedürftigen individuell anzupassen. Dazu kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss zahlen, wenn sie dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder herzustellen.